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11. Juni 2010

Gemeindefinanzen solide reformieren

Erste Beratung - Drs. 16/2523

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Immer mehr Kommunen in Niedersachsen stehen vor dem finanziellen Kollaps. Über drei Viertel der kommunalen Aufgaben sind aufgrund von Bundes- und landesrechtlichen Vorgaben fremdbestimmt. Wenn dann die Einnahmen mal so radikal wegbrechen wie in diesem und auch schon im letzten Jahr, ist der kommunale Handlungsspielraum ganz schnell gleich null. Dann gibt es die kommunale Selbstverwaltung entweder nur noch auf Pump oder eben überhaupt nicht mehr. Das widerspricht bekanntlich den Regelungen unserer Verfassung.

Meine Damen und Herren, die Finanz- und Wirt-schaftskrise hat natürlich Anteil an der aktuellen kommunalen Misere. Aber sie ist längst nicht die einzige, noch nicht einmal die wesentliche Ursache. 84 Millionen Euro gehen den niedersächsischen Städten und Gemeinden dieses Jahr allein aufgrund des sogenannten Wachstumsbeschleunigungsgesetzes der Chaos-Koalition in Berlin verloren. In den kommenden Jahren werden es 140 Millionen Euro sein - und das alles mit Ihrer Zustimmung im Bundesrat, verehrte Damen und Herren von CDU und FDP! Hinzu kommen die 190 Millionen Euro durch die bereits von Schwarz-Rot im Bund beschlossenen Steuererleichterungen.

Auf der Ausgabenseite langt Schwarz-Gelb auch kräftig bei den Kommunen zu. Der Bundesanteil bei den Unterkunftskosten der Hartz-IV-Beziehe-rinnen und -Bezieher soll zulasten der Kommunen gesenkt werden, obwohl er eigentlich bedarfsgerecht steigen müsste.

Meine Damen und Herren von CDU und FDP, Sie sind der Ruin für unsere Städte und Gemeinden!

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der LINKEN)

Jetzt setzt Innenminister Schünemann noch eins drauf und beruft eine Expertenkommission zur Reform der Gemeindefinanzen ein, deren Leitplanke - das ist nach wie vor unwidersprochen - der schwarz-gelbe Koalitionsvertrag im Bund sein soll, in dem es eindeutig heißt, dass die Gewerbe-steuer abgeschafft werden soll.

Herr Schünemann, in letzter Zeit haben Sie sich da ja sehr diffus geäußert.

(Björn Thümler [CDU]: Was?)

Aber wenn das weiter Ihre Leitplanke ist, dann werden Sie daran zwangsläufig in den kommunalen Crash rutschen. Hier sollen nämlich die Wirtschaft weiter entlastet und dafür Verbraucher und Arbeitnehmer belastet werden. Das allein ist Grund genug, diesen Plan abzulehnen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, darüber hinaus ist eines für uns Grüne völlig klar: Die Unternehmen nutzen die kommunale Infrastruktur. Deshalb müssen sie sich auch weiterhin an deren Finanzierung beteiligen.

Übrigens ist die Gewerbesteuer - schauen Sie sich die Zahlen an - immer noch viel weniger konjunk-turabhängig als die Körperschaftsteuer, die Sie den Kommunen u. a. als Ersatz anbieten wollen. Ich gebe aber zu: Etwas mehr Verlässlichkeit könnte auch der Gewerbesteuer guttun.

Wir legen Ihnen heute mit unserem Antrag einen Vorschlag zum Umbau der Gewerbesteuer zur kommunalen Wirtschaftssteuer vor, damit die Un-ternehmen verlässlicher an der Finanzierung der Kommunen beteiligt werden. - Ich will mich bei der Vorstellung auf drei wesentliche Unterschiede zur bisherigen Gewerbesteuer beschränken.

Erstens. Die Wirtschaftssteuer bezieht auch Freiberufler ein, die bisher keine Gewerbesteuer zahlen. Es ist doch auch überhaupt nicht einzusehen, dass der kleine Kioskbesitzer Gewerbesteuer zahlt, während der Inhaber einer gut gehenden Rechtsanwaltskanzlei keinen Cent zahlt.

Zweitens. Wir wollen den Freibetrag bei den Gewinnen, der jetzt bei 24 500 Euro liegt, auf den bei der Einkommensteuer, auf die die Gewerbesteuer ja angerechnet wird, gültigen Freibetrag von derzeit rund 8 000 Euro für Ledige senken. Das müsste doch ganz in Ihre Sinne sein, Herr Schünemann; denn Sie wollten den Freibetrag schon einmal ganz abschaffen.

Als Drittes wollen wir die sogenannten Hinzurechnungen bei der Bemessung der Gewerbesteuer erhöhen. Das sind etwa gezahlte Zinsen, Mieten, Pachten, Leasingraten und Ähnliches. Hier sehen wir allerdings einen großzügigen Freibetrag von 100 000 Euro vor, um kleinere und mittlere Unternehmen von Bürokratie freizuhalten. Damit machen wir die Gewerbesteuer zu der verlässlichen Einkommensquelle, die die Kommunen dringend brauchen.

Wir schlagen Ihnen außerdem eine Reform der Grundsteuer vor, die bei uns im internationalen Vergleich sehr niedrig ist. Die Grundsteuer wird auf der Basis der sogenannten Einheitswerte aus der Mitte der 60er-Jahre in einem mehrstufigen, sehr umständlichen Verfahren zwischen Finanzamt und Kommune ermittelt. Wir schlagen Ihnen deshalb vor, die Grundsteuer auf der Basis der Bodenrichtwerte mit einem zusätzlichen Flächenfaktor zu ermitteln. Unser Modell ist sehr einfach in der Anwendung. Sie können es selber einmal ausprobieren. Die Bodenrichtwerte sind über den entsprechenden Zugang im Internet abrufbar. Diese zu ermitteln und mit Hilfe des Hebesatzes dann einen Grundsteuerbescheid zu erstellen, ist absolut kein Problem. Das kann jede Kommune selbst. Damit können die Kommunen die rund 25 Millionen Euro einsparen, die sie derzeit für die Berechnung der Bemessungsgrundlage an die Finanzverwaltung zahlen. Zusätzlich hätte Minister Möllring noch mehr Personal für Betriebsprüfungen übrig.

Wenn Sie die Grundsteuer stattdessen in einem standardisierten Verfahren nach dem Verkehrswert der Immobilie bemessen wollen, so können wir auch damit leben. Für beide Modelle gilt: Sie sind sozial gerechter, weil Mieterinnen und Mieter, auf die die Grundsteuer ja im Rahmen der Nebenkostenabrechnung umgelegt werden kann, in den klassischen Mietwohnungsquartieren dann tendenziell weniger als heute zahlen werden und diejenigen, die in den teuren Wohnlagen ein großes Grundstück haben, entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit stärker herangezogen werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Dieses Verfahren ist allerdings aufwendiger, weil Sie neben dem Bodenrichtwert auch den Wert des Gebäudes ermitteln und natürlich auch aktuell halten müssen.

Machen wir uns aber nichts vor: Der Umbau der Gewerbesteuer und die Reform der Grundsteuer, so notwendig sie auch sind, werden allein nicht reichen, um allen Kommunen wieder ausreichende Handlungsspielräume zu geben. Die Kommunen - wie übrigens auch der Bund und die Länder - brauchen Steuermehreinnahmen. Das völlig un-sinnige Wachstumsbeschleunigungsgesetz muss deshalb zurückgenommen werden.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der LINKEN)

Die Bezieher hoher Einkommen müssen endlich wieder gemäß ihrer Leistungsfähigkeit zur Finanzierung unseres Gemeinwesens beitragen.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zustimmung bei der SPD)

Deshalb fordern wir u. a. eine Anhebung des Spit-zensteuersatzes. Zu Zeiten der Kohl-Regierung lag er bei 53 % - bei wesentlich geringeren Haushaltsproblemen, Herr Möllring. Was spricht dagegen, wenn wir angesichts heutiger massivster Probleme einen Spitzensteuersatz von 45 % vorsehen? Herr Möllring, Sie wissen doch, dass dies ein Standpunkt ist, den wir mit maßgeblichen Wirtschaftsvertretern - auch in der CDU - teilen. Wahrscheinlich war ein Verzicht auf diese Maßnahme der Kaufpreis der FDP für die Wahl von Herrn Wulff zum Bundespräsidenten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich komme zum Schluss. Mit der Realisierung dieser Vorschläge und weiteren flankierenden Maßnahmen im Land und im Bund könnte Kommunalpolitik bald wieder Spaß machen. Was aber nicht hilft, ist die gebetsmühlenhafte Abspeisung der Kommunen mit dem Hinweis auf die Verteilungssymmetrie nach dem Motto: Es ist alles okay, solange es nur Kommunen und Land gleich schlecht geht. - Damit wird diese Landesregierung ihrer Fürsorgepflicht für die Kommunen und dem Verfassungsgebot in Artikel 28 nicht gerecht.

(Lebhafer Beifall bei den GRÜNEN)

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