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25. Februar 2010
...und täglich werden es mehr:
Die Angst vor Schweizer Bankdaten geht um - Steuersünder outen sich! Aktueller Stand der Selbstanzeigen in Niedersachsen (7):
Selbstanzeigen: 414
Nicht versteuerte Einnahmen: rd. 94,5 Mio. €
Mehrsteuern: rd. 31,6 Mio. € OK
Quelle: Niedersächsisches Finanzministerium (Schätzbeträge)
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24. Februar 2010
...und täglich werden es mehr:
Die Angst vor Schweizer Bankdaten geht um - Steuersünder outen sich! Aktueller Stand der Selbstanzeigen in Niedersachsen (6):
Selbstanzeigen: 387
Nicht versteuerte Einnahmen: rd. 85,2 Mio. €
Mehrsteuern: rd. 28,6 Mio. € OK
Quelle: Niedersächsisches Finanzministerium (Schätzbeträge)
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23. Februar 2010
...und täglich werden es mehr:
Die Angst vor Schweizer Bankdaten geht um - Steuersünder outen sich! Aktueller Stand der Selbstanzeigen in Niedersachsen (5):
Selbstanzeigen: 374
Nicht versteuerte Einnahmen: rd. 81,7 Mio. €
Mehrsteuern: rd. 27,4 Mio. €
Quelle: Niedersächsisches Finanzministerium (Schätzbeträge)
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19. Februar 2010
...und täglich werden es mehr:
Die Angst vor Schweizer Bankdaten geht um - Steuersünder outen sich! Aktueller Stand der Selbstanzeigen in Niedersachsen (4):
Selbstanzeigen: 328
Nicht versteuerte Einnahmen: rd. 69,2 Mio. €
Mehrsteuern: rd. 23,5 Mio. €
Quelle: Niedersächsisches Finanzministerium (Schätzbeträge)
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18. Februar 2010
...und täglich werden es mehr:
Die Angst vor Schweizer Bankdaten geht um - Steuersünder outen sich! Aktueller Stand der Selbstanzeigen in Niedersachsen (3):
Selbstanzeigen: 296
Nicht versteuerte Einnahmen: rd. 62,7 Mio. €
Mehrsteuern: rd. 21,3 Mio. €
Quelle: Niedersächsisches Finanzministerium (Schätzbeträge)
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17. Februar 2010
...und täglich werden es mehr:
Die Angst vor Schweizer Bankdaten geht um - Steuersünder outen sich! Aktueller Stand der Selbstanzeigen in Niedersachsen (2):
Selbstanzeigen: 273
Nicht versteuerte Einnahmen: rd. 59,5 Mio. €
Mehrsteuern: rd. 19,8 Mio. €
Quelle: Niedersächsisches Finanzministerium (Schätzbeträge)
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17. Februar 2010
Die Einsetzung eines "Beraterkreises" zur Erarbeitung von Vorschlägen für eine Kommunalfinanzreform hat Innenminister Schünemann am 8. Februar bekannt gegeben. Dem Gremium sollen unter anderem Vertreter der kommunalen Spitzenverbände angehören, die davon jedoch offenbar erst aus der Presse erfahren haben. Inhaltlich soll es um die Abschaffung der kommunalen Gewerbesteuer gehen. Niedersachsens Städtetagspräsident Ulrich Mädge zeigte sich sowohl über das Vorgehen, wie auch über die Absicht, den Kommunen ihre wichtigste Steuereinnahme zu streichen, verschnupft: "Wer die Gewerbesteuer abschaffen will, der muss wissen, dass er damit eine Kampfansage an die Kommunen erklärt", so Mädge in einer Pressemitteilung seines Verbandes vom 9. Februar.
Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer, die Niedersachsens Kämmerern 2008 rund 3,36 Mlliarden Euro in die Stadtsäckel gebracht haben, sollen durch einen höheren Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer und an ein kommunales Hebesatzrecht an der Einkommenssteuer kompensiert werden. So sieht es jedenfalls der schwarz-gelbe Koalitionsvertrag im Bund vor, den Schünemann in vorauseilender Parteiräson in Niedersachsen vorantreiben will.
Die Gewerbesteuer, die nur von knapp einem Drittel der umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen überhaupt gezahlt wird, ist zwar wegen ihrer starken Konjunkturabhängigkeit schon lange in der Kritik. Statt jedoch wieder einmal die Steuerlast von den Unternehmen zu den privaten Haushalten umzuschichten, müsste sie zu einer kommunalen Wirtschaftssteuer ausgebaut werden. Das Modell der kommunalen Wirtschaftssteuer sieht eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage in zweierlei Hinsicht vor: Zum Einen sollen tatsächlich alle Unternehmen einbezogen werden, also beispielsweise auch Freiberufler und landwirtschaftliche Betriebe, die bisher nicht gewerbesteuerpflichtig sind. Darüber hinaus soll die reine Gewinnbesteuerung der Gewerbesteuer durch eine Ertragsbesteuerung, in die auch Schuldzinsen, Mieten und Pachten einbezogen werden, erweitert werden. Ein Modell der Bertelsmann-Stiftung sieht außerdem vor, auch die Lohnsumme eines Unternehmens bei der Bemessung der kommunalen Wirtschaftssteuer einzubeziehen. Auf diese Weise werden die Unternehmen in dem Maße zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur herangezogen, in dem sie sie auch tatsächlich nutzen.
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Die Angst vor Schweizer Bankdaten geht um - Steuersünder outen sich! Aktueller Stand der Selbstanzeigen in Niedersachsen (1):
Selbstanzeigen: 243
Nicht versteuerte Einnahmen: rd. 47,2 Mio. €
Mehrsteuern: rd. 16,5 Mio. €
Quelle: Niedersächsisches Finanzministerium (Schätzbeträge)
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15. Februar 2010
Bereits 204 Selbstanzeigen niedersächsischer Steuerhinterzieher, die offenbar befürchten, auf der dem Bundesfinanzminister angebotenen Steuersünder-CD verzeichnet zu sein, meldete das niedersächsische Finanzministerium heute. Steuermehreinnahmen von rund 13,5 Millionen Euro erwarten Möllrings Beamte von den ca. 39,2 Millionen am Fiskus vorbei in die Schweiz geschleusten Geldern. Entsprechend der fast 200.000 Euro, die durchschnittlich jeder "reuige" Steuersünder bisher illegal auf eidgenössischen Konten deponiert hatte, wird klar, warum gerade die FDP massivste Bedenken gegen den Kauf der offenbar von einem ehemaligen Schweizer Bankangestellten dem Finanzamt Wuppertal angebotenen Daten hat. Immerhin ist es ihre Klientel, die da nach dem Lichtenstein-Fall, der im vergangenen Jahr Ex-Postchef Zumwinkel zum Verhängnis wurde, erneut in die Bredouille kommt.
Rechtliche Bedenken, die von FDP und CDU-Wirtschaftsflügel gegen den Kauf der von ihrem Anbieter höchstwahrscheinlich illegal beschafften Steuerhinterzieher-Daten gerne angeführt werden, sind nicht haltbar. Deutsche Ermittlungsbehörden greifen seit Jahren völlig legal zu dem Mittel, für sachdienliche Informationen und Beweise Geld auszuloben, um Straftaten aufzuklären. Auch die Verwendung der Daten in steuer- und strafrechtlichen Verfahren dürfte rechtlich haltbar sein. So hat etwa das Landgericht Bochum entschieden, dass Beweismittel, die durch eine Privatperson rechtswidrig erlangt wurden, grundsätzlich verwertbar bleiben.
Es sollten jedenfalls alle rechtlich zulässigen Mittel genutzt werden, um hunderte von Millionen Steuern einzufordern, die dem Staat – und damit uns allen – bisher rechtswidrig vorenthalten wurden. Nach Schätzungen lagern auf eidgenössischen Bankkonten rund 260 Milliarden Schweizer Franken aus Deutschland. Sicher nicht deshalb, weil Schweizer Banken die besseren Zinsen zahlen. Steuerhinterziehung in dieser Größenordnung ist kein Kavaliersdelikt.
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10. Februar 2010
Die Kabinettsklausur der Landesregierung unter der Lupe
Sogar ohne Lupe lässt sich erkennen, dass die Erwartungen, die die Landesregierung selbst noch bis Anfang dieses Jahres an die Ergebnisse dieses Termins geknüpft hatte, nicht erfüllt wurden. Von einer Zeitenwende zu sprechen ist höchstgradig anmaßend. Die immer wieder vom Ministerpräsidenten in Aussicht gestellte Exit-Strategie aus der schuldenfinanzierten Landespolitik ist nicht in Ansätzen erkennbar. Die Ausrede bei den Haushaltsberatungen 2010, man wolle wegen der Konjunkturkrise noch nicht sparen, werde es aber ab 2011 um so drastischer tun, ist widerlegt. Die Landesregierung hat kein Haushaltskonsolidierungskonzept und versucht das bis zum nächsten angekündigten Erklärungstermin vor den Sommerferien mit vagen Absichtserklärungen und zweifelhaften Prüfaufträgen zu verschleiern.
Der richtige Hinweis, dass gemeinsame Kraftanstrengungen von Bund, Land und Kommunen erforderlich sind, bleibt folgenlos: Statt eine Neugewichtung der Finanzbeziehungen im Bund zugunsten der Länder zu fordern, unterstützt die Regierung Wulff eine für Land und Kommunen nachteilige klientelbezogene Steuersenkungspolitik. Statt einer effektiven und funktionsbezogenen Neuausrichtung der kommunalen Strukturen fördert die Landesregierung Scheinlösungen mit einem neuen Flickenteppich im Bereich der kommunalen Organisation.
Die Vorschläge im Einzelnen:
Haushalt:
Die Einsparverpflichtung von 2 % der Ressortsausgaben entspricht der Erhöhung der Globalen Minderausgaben (2010 mit 237 Mio. € veranschlagt) um weitere 345 Mio. €. Es gibt kein Konzept von wem und wo die Einsparungen erbracht werden sollen. Nicht einmal die Gewichtung zwischen den Ressorts ist geklärt. Über 60 % der Ressortsmittel sind Personalkosten (11 Mrd. €), bei denen sich angesichts von Tarif- und Besoldungserhöhungen, Einsparungen nur durch Stellenreduzierungen erreichen lassen.
Die vage Hoffnung mit Hilfe der demografischen Rendite neue Handlungsspielräume erreichen zu können, ist durch die Ergebnisse der Enquete-Kommission in der letzten Wahlperiode nicht gedeckt. In der Summe ist sowohl auf kommunaler, als auch auf Landesebene zu erwarten, dass die demografischen Lasten (insbesondere durch Anpassungsinvestitionen und mehr ältere Menschen und Hochbetagte) die demografische Rendite deutlich übersteigen werden.
Die Erfahrungen aller früheren Finanzdiskussionen zeigen, dass der allgemeine Hinweis auf einen Subventionsabbau eine Aussage ohne Wert ist. Die Ankündigung einer Arbeitsgruppe offenbart die Ratlosigkeit der Landesregierung. Angesichts der Klientelausrichtung der FDP ist nicht zu erwarten, dass z.B. - angesichts hoher Mitnahmeeffekte - durchaus mögliche drastische Einsparungen bei der unternehmensbezogenen Wirtschaftsförderung verwirklicht werden.
Dienstrecht:
Mit der am aktuellen Rentenrecht orientierten Verschiebung des Pensionsalters für Beamte, hat die Landesregierung sich auf einen eher symbolischen Beitrag in diesem Bereich beschränkt, der im ersten Jahr maximal 5 Mio. € einspart. Ob es tatsächlich zu Einsparungen kommt, lässt sich erst beurteilen, wenn die begleitenden Maßnahmen der flexiblen Altersgrenze und einer neuen Altersteilzeit konkretisiert werden. Die auslaufenden Altersteilzeitregelungen waren jedenfalls keine Sparmodelle, sondern im Gegenteil sehr teuer. Die Weigerung der Landesregierung, die mit der Reföderalisierung des Beamtenrechts vorgelegten Vorschläge des Landesrechnungshofes und/oder die jüngsten Vorschläge des Steuerzahlerbundes zu prüfen, grenzt an Realitätsverweigerung. Sie ist mit dem hohen Anteil der Personalaufwendungen am Landeshaushalt nicht vereinbar.
Verwaltungsmodernisierung:
Der als dritte Phase der Verwaltungsmodernisierung hochgestapelte Plan in den nächsten 5 Jahren 1500 Stellen in der Landesverwaltung zu reduzieren, schlägt theoretisch im Durchschnitt mit jährlich 14 Mio. € zu Buche. Nach Berechnungen des Landesrechnungshofes wurden die Personalreduzierungen der Zielvereinbarungen I und II nicht realisiert, da den dort benannten Stellenreduzierungen Stellenneuschaffungen in gleicher Größenordnung gegenüberstanden. Ohne eine Evaluierung dieser Ergebnisse droht dem dritten Anlauf das gleiche Schicksal. Zu beachten ist hier auch, dass die Kommunalisierung von Aufgaben angesichts der Konnexität keine Einsparungen bringt. Bei der Übertragung der Naturschutzaufgaben zeichnet sich sogar eine Verdoppelung der Kosten ab. Auch das bisherige Agieren der Landesregierung spricht nicht für ein erfolgreiches Konzept. Zu nennen ist hier der Verzicht auf eine schlanke Oberfinanzdirektion oder die Eierei der Landesregierung in Sachen Regierungsvertretungen.
Landesschulbehörde:
Dies wird auch bei den Reformplänen zur Landesschulbehörde deutlich. Während ein Personalabbau (besser: Rückzug in die Ministerien) bei den Regierungsvertretungen angedacht ist, lebt mit den Regionalabteilungen der Landesschulbehörde faktisch ein Teil der Bezirksregierungsstrukturen wieder auf. Bei der in diesem Zusammenhang geplanten Reduzierung um maximal 59 Stellen handelt es sich weitgehend um Lehrer, die an die Schulen zurückkehren. Eine kurzfristige Einsparung ist auch dadurch nicht zu erreichen.
Zukunftsvertrag Schule:
Die angestrebte Vereinbarung mit Schulträgern, Lehrern, Eltern und Schülern dürfte im Falle des Zustandekommens wohl eher auf ein Diktat der Landesregierung hinauslaufen. Angesichts der Unbelehrbarkeit und ideologischen Verbohrtheit mit der sich die Landesregierung in den letzten Jahren über die bildungspolitischen Notwendigkeiten und die Wünsche der Betroffenen hinweggesetzt hat, fällt es schwer, hier an einen fairen zukunftsorientierten Ausgleich der Interessen zu glauben. Klassengröße und eine Entlastung der Schulleiter sind zweifellos wichtige Parameter einer Qualitätsverbesserung in den Schulen. Eine Reduzierung darauf ignoriert aber den viel breiteren Handlungsbedarf im Bildungswesen und zeugt auch an dieser Stelle von Konzeptionslosigkeit. Sicher werden in den nächsten Jahren weniger Lehrer an den Grundschulen benötigt. Ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung ist das jedoch nicht. Diese Mittel werden dringend gebraucht, etwa für flächendeckende Ganztagsschulen und die Verbesserung der frühkindlichen Bildung und Betreuung.
FAZIT:
Neben der bereits von der Landesregierung geplanten und akzeptierten Nettoneuverschuldung von 1,95 Mrd. € in 2011 bleibt nach der Mipla ein Handlungsbedarf von 1,3 Mrd. €. Bei sehr gutwilliger Interpretation decken die Vorschläge der Kabinettsklausur weniger als 400 Mio. € dieses Handlungsbedarfs. Das ist völlig unzureichend. Strukturelle Eingriffe, die eine belastbare Perspektive für die bis 2017 geplante schrittweise Reduzierung der Nettokreditaufnahme ergeben, sind nicht erkennbar. So bleibt dieses Versprechen eine durch nichts belegbare freundliche Absichtserklärung der Landesregierung ohne materiellen Wert - und natürlich vorläufig ohne die Möglichkeit der Nachprüfung.