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27. Oktober 2008
Bei der Konsolidierung des Landesbankensektors bleibt die niedersächsische Landesregierung leider tatenlos. Ein bis zwei Landesbanken in Deutschland sind genug, um die noch erforderlichen Zentralbankfunktionen der Sparkassen zu übernehmen. Die Landesregierung sollte daher ihre Beteiligung an der Nord/LB und die derzeit starke Position der Bank nutzen, um bundesweit die Konsolidierung der Landesbanken voranzutreiben.
Ein stabiles und zukunftsfähiges Geschäftsmodell lässt sich für acht konkurrierende Landesbank-Unternehmen nicht entwickeln. Eine für alle - das ist auch im Interesse Niedersachsens, denn so können weitere Belastungen aus dem Haftungsverbund der öffentlichen Bankensäule vermieden werden. Leider setzt sich aber der niedersächsische Finanzminister nicht genügend für eine bundesweite Reform des Landesbankensektors ein.
Skeptisch zu betrachten sind in in diesem Zusammenhang auch die geplanten Hilfen für den Landesbankenbereich aus dem Rettungspaket der Bundesregierung. Die Hilfen wären kontraproduktiv, wenn damit die gegenwärtige prekäre Situation verlängert wird. Die Hilfen müssen daher mit Auflagen verbunden werden; dazu gehört auch ein Konzept, das zu einer schlanken Struktur von ein bis zwei Banken führt, die mehrheitlich im Eigentum der Sparkassen sein sollten.
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24. Oktober 2008
Eine wichtige Stabilisierungs- und Regulierungsfunktion in der Finanzwirtschaft können sachkundige und informierte Privatanleger wahrnehmen. Der *Verbraucherschutz* auf den Finanzmärkten muss deshalb gestärkt werden durch
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23. Oktober 2008
Eine besondere Verpflichtung trifft die Landesregierung für den künftigen Erhalt und die Stabilität des öffentlich-rechtlichen Finanzsektors in Form der *Sparkassen* in Niedersachsen, die sich als größtenteils krisenresistent erwiesen haben. Dazu gehören auch eine stärkere Akzentuierung des öffentlichen Auftrags der Institute, ein verstärktes Angebot nachhaltiger Anlage- und Finanzierungsprodukte und mehr Transparenz. Ein nicht unerhebliches Risiko für die Sparkassen resultiert über den Haftungsverbund aus dem bundesweit bislang noch nicht konsolidierten *Landesbankenbereich*.
Die Landesregierung ist deshalb aufgefordert, über ihre Beteiligung bei der Nord/LB den bundesweiten Konsolidierungsprozess voranzutreiben. Ziel muss eine schlanke Struktur sein (höchstens 2-3 Banken), die ergänzend zu der Gewährleistung der noch erforderlichen Zentralbankfunktionen für die Sparkassen über ein stabiles, zukunftsfähiges Geschäftsmodell verfügt.
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22. Oktober 2008
Die Notwendigkeit nationaler und internationaler Anstrengungen in der Finanzkrise entlässt die Landesregierung aber nicht aus der Verpflichtung, dabei die Interessen des Landeshaushaltes und der niedersächsischen Bürgerinnen und Bürger zu vertreten. Dazu muss sie ein transparentes Bild über die Betroffenheit der privaten und öffentlichen Haushalte und der wirtschaftlichen Unternehmen in Niedersachsen gewinnen und die weitere Entwicklung kontinuierlich verfolgen. Dies sollte durch die Bildung eines *"Krisenstabs"* unterstützt werden, an dem auch die Kammern, Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften und der Verbraucherschutz beteiligt werden müssen. Das Parlament ist durch regelmäßige *Berichterstattung* im Ausschuss für Haushalt und Finanzen und im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr einzubeziehen.
Ziel muss es sein,
21. Oktober 2008
Mit dem *FMStG* hat der Bundesfinanzminister eine Blankovollmacht über 500 Mrd. € erhalten. Die Länder haben trotz ihres vorgesehenen Haftungsbeitrages keinen wesentlichen Einfluss auf die Vergabe und die Gestaltung der Hilfen aus dem Rettungsfonds. Die Gegenleistungen und Sicherheitsleistungen der unterstützten Banken sind nicht gesetzlich fixiert, sondern unterliegen allein dem Gutdünken der Bundesregierung. Statt Transparenz ist Geheimhaltung vereinbart. Damit spiegelt das Gesetz den Geist der an der Erarbeitung beteiligten Bank- und Finanzvorstände wider.
Es sind deshalb *Nachbesserungen* erforderlich, die sicherstellen, dass
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20. Oktober 2008
Unsere Befürchtungen bezüglich der Einzelheiten des Rettungspakets haben sich bestätigt: Die Koalition redet von harten Bedingungen für Staatshilfen, hat die heute veröffentlichte Rechtsverordnung aber mit Samthandschuhen geschrieben. Sie ist windelweich. Es wimmelt in dem Text nur so von "kanns" und "solls". Bei den Gehaltsobergrenzen für Manager werden keine neue rechtlichen Möglichkeiten geschaffen, sondern nur auf bestehende zivil- oder aktienrechtliche Möglichkeiten verwiesen. Rechtlich nicht gebotene Abfindungen sollen nicht gezahlt werden, aber es wird keine rechtliche Handhabe geschaffen gegen alle anderen Abfindungen, die in Verträgen vorgesehen sind, die noch vor der Krise großzügig ausgestaltet wurden. Während der Stabilisierungsmaßnahmen sollen "grundsätzlich" keine Dividenden gezahlt werden, so dass also Abweichungen von diesem Grundsatz möglich sind. Vorgaben bei der Kreditvergabe? Es "sollen Anforderungen" gestellt werden – mehr aber auch nicht.
Auf die Vertragsbedingungen bei bestehenden Manager-Verträgen kann die Bundesregierung sehr wohl Einfluss nehmen. Beispielsweise dann, wenn der Bund auch Anteilseigner würde und im Aufsichtsrat vertreten wäre. Diese Möglichkeit bietet das Finanzmarktstabilisierungsgesetz – aber es ist eben nur eine Möglichkeit. Das spricht einmal mehr für unseren Vorschlag, dass der Staat per Teilverstaatlichung auch an der Unternehmenskontrolle aktiv mitwirkt, um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger dort zu vertreten, wo staatliches Geld fließt.
Das Bundeskabinett hat damit heute morgen endgültig den Blankoscheck unterschrieben, der dem Bundesfinanzministerium einen fast beliebigen Ermessensspielraum gibt. Parlamentarische Kontrolle? Fehlanzeige. In einem geheimen Gremium wird das Parlament informiert, mehr aber auch nicht.
Entscheidungsbefugnisse hat dieser Kreis praktisch keine. Verstaatlichung der Banken wie in den USA oder Großbritannien? Davon will die Bundesregierung immer noch nichts wissen und verzichtet damit neben der Einflussnahme auf Managergehälter auch auf mögliche Kursgewinne der Banken.
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17. Oktober 2008
Ich halte die Zustimmung der Landesregierung zum heute beschlossenen Finanzmarktstabilisierungsgesetz der Bundesregierung für einen Fehler. Die Gegenleistungen der Finanzbranche und Garantien für Stabilisierungsmaßnahmen und damit der Schutz der Steuerzahlergelder sind unzureichend geregelt. Es gibt erheblichen Nachbesserungsbedarf; so ist zum Beispiel die Rolle des eigens eingerichteten Parlamentsgremiums unzureichend, da es kaum Kontroll- und Mitwirkungsrechte haben wird. Es bleibt trotz Deckelung des Länderbeitrages eine Blankoermächtigung für den Bundesfinanzminister.
Das Finanzmarktstabilisierungsgesetz ist eine Maßnahme für den aktuellen Notfall. Die Debatte um die Rettung der deutschen Finanzbranche darf aber nicht vom eigentlichen Problem unregulierter Märkte ablenken. Erforderlich sind umfangreiche neue Regeln für die Finanumärkte, die über die kurzfriste Rettung der Banken hinausreichen. Bislang haben gerade auch Union und FDP den Abbau von Regeln vorangetrieben, um den Finanzmärkten mehr Raum zu geben. Diese Strategie ist weltweit gescheitert.
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15. Oktober 2008
Die heutige Unterrichtung des Haushaltsausschusses durch den Finanzminister zum Rettungspaket der Bundesregierung war unzureichend. Obwohl Finanzminister Möllring grundsätzliche Zustimmung der Landesregierung zum Rettungspaket der Bundesregierung für die Bundesratssitzung am kommenden Freitag signalisiert hat, konnte er die Konsequenzen, die das auf den Haushalt des Landes Niedersachsen haben wird, nicht aufzeigen.
Hier wird bereits ein Blankoscheck für das Bundesfinanzministerium ausgestellt, ohne dass die Mitsprache der Länder bei der Ausgestaltung und Abwicklung der Maßnahmen konkret verhandelt ist. Auch wenn es richtig ist, dass der Staat ein Rettungspaket für den Finanzsektor schnürt, darf es keine unzumutbare finanzielle Beteiligung der Länder geben. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass die Fehler, die für die Finanzmarktkrise maßgeblich verantwortlich sind, abgestellt werden. Die Änderung der Finanzmarktverfassung darf nicht aufgeschoben werden.
Unzumutbar ist der Umgang der Landesregierung mit dem Parlament. Ebenso wie der Bundesrat in die Entscheidung einbezogen wird, muss auch der Landtag vor einer derart weitreichenden Entscheidung befasst werden. Wir werden das zumindest nachholen und die Auswirkungen des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes auf Niedersachsen in der nächsten Landtagssitzung thematisieren.
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14. Oktober 2008
Wir haben heute beschlossen, eine Sondersitzung des Niedersächsischen Landtages vor der Bundesratsentscheidung am kommenden Freitag über das Rettungspaket der Bundesregierung zu beantragen. Die Landesregierung muss Stellung nehmen und das Parlament in einer Regierungserklärung über die Auswirkungen des Finanzmarktstabilisierungsfonds auf den Landeshaushalt informieren. Die Haushaltsrechte des Parlaments müssten in jeder Entscheidungsphase gesichert werden. Das ist dem Budgetrecht des Landtages geschuldet.
Die Landesregierung muss außerdem darstellen, welche Haushalts-Auswirkungen durch die aktuelle Konjunkturentwicklung entstehen und wie sie auf die zu erwartenden deutlich niedrigeren Einnahmen zu reagieren gedenkt.
Wir müssen davon ausgehen, dass momentan mit einer potentiellen konjunkturellen Belastung des Landeshaushaltes von bis zu 450 Mio. Euro im Jahr 2009 und einer Gesamtbelastung des Landes durch den Finanzmarktstabilisierungsfonds in Höhe von 700 Mio. bis 3,5 Mrd. Euro gerechnet werden muss. Solche Ermächtigungen kann die Landesregierung nicht einfach am Kabinettstisch entscheiden.
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13. Oktober 2008
Über die großen Maßnahmen zur Bewältigung der Finanzkrise geraten die Details der Entwicklung leicht aus den Augen. Bei der Rettung der Hypo Real Estate Gruppe muss deutlich werden, dass es nicht darum gehen kann, einen Blankoscheck auszustellen. Es geht dabei nicht nur um Transparenz, sondern auch um Sicherheiten, Mitsprache- und Kontrollrechte des Staates. Die Vorgänge müssen aufgeklärt werden, damit Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen und Instrumente für künftige Vorgsorge entwickelt und installiert werden können. Die Garantien dürfen nicht kostenlos gegeben werden. Bürgschaften müssen verzinst und z.B. mit einer Übertragung von Aktien auf den Bund besichert werden. Ob man dieses dann Verstaatlichung, Teilverstaatlichgung oder anders nennt ist zweitrangig.
Der Sektor der Privatbanken muss vorrangig in die Pflicht genommen werden (siehe auch Beitrag vom 2.10.2008). Das Ziel der Rettungsmaßnahmen muss klar sein und der Einfluss des Staates muss auch das Agieren der Zweckgesellschaften außerhalb der Bilanzen einschliessen. Außerdem müssen die Managergehälter gedeckelt und die Zahlung von Boni und Provisionen unterbunden werden. Hier muss es auch dauerhaft zu Änderungen kommen, denn die Haftungsbeschränkung von Managern und Firmen auf das eingebrachte Eigenkapital ist sicher einer der tiefergehenden Gründe des Bankendesasters.
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9. Oktober 2008
In dieser Woche haben die versammelten finanzpolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen der Union auf einem Treffen in Mainz die Abschaffung der Erbschaftsteuer gefordert. Niedersächsische Vertreter waren nicht anwesend. Diese Pläne der CDU-Finanzpolitiker müssen gestoppt werden. Finanzminister Möllring hat für den Haushalt 2009 312 Mio. Euro aus der Erbschaftsteuer für Niedersachsen eingeplant, seine Parteikollegen machen ihm dabei jetzt einen dicken Strich durch Rechnung. Er ist deshalb nun aufgefordert, sich konsequent dafür einzusetzen, dass dieser CDU-Beschluss nicht umgesetzt wird. Anstatt die Erbschaftsteuer abzuschaffen, muss jetzt die fristgerechte Neugestaltung des Gesetzes angegangen werden.
Die Erbschaftssteuer ist eine Gerechtigkeitssteuer. Es gibt einen gesellschaftlichen Konsens, nach dem es gerecht ist, den Ersterwerb eines großen Vermögens ohne eigenen Arbeitsbeitrag zu besteuern. Wir haben kein Geld zu verschenken. Schon gar nicht an die wirtschaftlich Leistungsfähigen in unserm Land. Wir brauchen diese Steuereinnahmen insbesondere zur Finanzierung einer deutlich verbesserten Bildung.
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7. Oktober 2008
Der Tenor des Nachtraghaushaltes 2008, den wir heute im Landtag behandelt haben, ist ja die Entbehrlichmachung der Rücklagenentnahme, wie es darin so schön sperrig heißt. Inzwischen hat sich herumgesprochen, dass es dabei nicht darum geht, dass etwa Guthaben auf Sparkonten nicht in Anspruch genommen werden. Vielmehr geht es um den Verzicht zur Aufnahme von Schulden, die man sich bereits vorher hat genehmigen lassen. Das Ganze wird möglich, weil es einen unverschuldeten Reichtum in Form von erheblichen Steuermehreinnahmen in diesem Land gibt. Es hat sich auch herumgesprochen, dass Entbehrlichmachung nicht etwa heißt, auf diese Mittel zu verzichten, sondern sie lediglich in das nächste Jahr zur Deckung des strukturellen Defizits mit hinüberzunehmen. Das Problem dabei ist, dass die Landesregierung den Eindruck erweckt, als ob ihre besonderen Konsolidierungsbemühungen dies ermöglicht hätten. Aber schauen wir uns das einmal im Einzelnen an:
Im Kultushaushalt rühren die Einsparungen daher, dass die Landesregierung nicht gemerkt hat, dass jüngere Lehrer weniger Geld kosten als ältere. Auch bei EADS ist es nur ein Übertragen in das nächste Jahr. Das spricht nicht unbedingt für die Lösungskompetenz der Landesregierung.
Bei den Steuermehreinnahmen muss man darauf hinweisen, dass in den letzten drei Jahren 5,7 Milliarden Euro mehr eingenommen wurden. Nicht nur der Landesrechnungshof war der Meinung, daraus hätte die Landesregierung wesentlich mehr machen können und müssen. Ganze 150 Millionen Euro legt sie jetzt für das nächste Jahr davon zurück. Es müsste aber bedeutend mehr sein, wenn allein die Pläne des Verschuldungsverbotes ernst genommen würden.
Mit einer symbolischen schwarzen Null und mit ihrem Verschuldungsverbot versucht die Landesregierung noch immer, für Niedersachsen die Insel der Seligen herbeizureden. Sie verschließt dabei die Augen vor dem Tsunami, der im Zuge der Finanzkrise rund um den Globus stürmt und der viele lieb gewonnene Gewohnheiten mit sich reißt. Um dafür gerüstet und wetterfest zu sein, wird diese Symbolpolitik nicht ausreichen.
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6. Oktober 2008
Erbschaftsteuer erhalten und in Bildung investieren
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes darf die Erbschaftsteuer in der jetzigen Form nur noch bis zum Jahresende erhoben werden. Daher fordern wir von der Landesregierung einen konsequenten Einsatz für die unverzügliche Novellierung des Erbschaftsteuergesetzes. Das Aufkommen steht den Ländern zu und bringt jährlich über 300 Mio. Euro für die niedersächsische Landeskasse. Es ist unverantwortlich, dass die FDP und Teile der CDU in Niedersachsen versuchen, die Steuer durch die Hintertür abzuschaffen, indem sie eine rechtzeitige Neuregelung sabotieren.
Wir fordern nicht nur den Erhalt der Abgabe, sondern auch eine deutliche Erhöhung des Gesamtaufkommens. Es muss mehr Geld in das Bildungssystem investiert werden. Angesichts wachsender Vermögen ist es nur gerecht, wenn deren Erben stärker als bisher dazu beitragen. Während das selbst genutzte Wohneigentum durch entsprechende Freibeträge auch weiterhin steuerfrei bleibt, sollen größere Vermögen durch einen progressiv gestalteten Steuertarif stärker herangezogen werden. Der einheitliche Tarif soll sich nur nach der Höhe der Erbschaft und nicht wie bisher auch noch nach dem Verwandtschaftsgrad richten. Auch beim Betriebsvermögen sollen kleine Firmen und fortgeführte Unternehmen geschont werden sowie einfache, standardisierte Bewertungsverfahren für eine Entbürokratisierung sorgen. Wir haben einen entsprechenden Entschließungsantrag eingebracht, der die Landesregierung auffordert, die Novellierung des Erbschaftsteuergesetzes im Bundesrat zu unterstützen.
Den Entschließungsantrag finden Sie unter dem folgenden Link:
Antrag: Reform der Erbschaft- und Schenkungssteuer
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2. Oktober 2008
In Zuge der Finanzkrise mangelt es nicht an Vorschlägen, was jetzt alles zu tun und zu ändern ist. Dabei wird mit Begriffen vernebelt, bei denen vielen Menschen auch das beste Fremdwörterlexikon nicht weiterhilft. Ein Beispiel gefällig: "In der ECOFIN Roadmap geht es um die Stärkung des Lamfalussy-Verfahrens, um mehr Transparenz am Verbriefungsmarkt, um die Überarbeitung der Capital Requirements Directive, die Verabschiedung der Solvency-II-Richtlinie und die Verbesserung der Anreizstrukturen des Originate-to-Distribute-Modells". Mein Anliegen ist vor allem bei allen Lösungen, das zu vermeiden, was Ökonomen "moral hazard" nennen. Das beschreibt den Effekt, dass der Einzelne risikofreudiger wird, wenn Andere oder die Allgemeinheit diese Risiken übernehmen.
Wenn der Staat (sprich: die SteuerzahlerInnen) letzten Endes immer für die Risiken der Finanzindustrie einsteht, wird diese auch in Zukunft locker weiterzocken können. Unter diesem Blickwinkel war das staatliche Rettungspacket für die Hypo Real Estate Gruppe vielleicht alternativlos aber trotzdem problematisch. Es wurde auch geschnürt, um den eigentlich für diesen Fall vorgesehenen Mechanismus, nämlich das Eintreten des Haftungsverbundes der Privatbanken, zu vermeiden. Die hätte zumindest in der ersten Stufe auch direkt den Verursacherbereich getroffen und nicht den Staat ins Risiko gebracht.
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1. Oktober 2008
Es sind atemberaubende Summen, die derzeit die Schlagzeilen nicht nur der Wirtschaftspresse beherrschen: 10,8 Mrd. € zur Rettung der IKB, Wertberichtigungen in ähnlicher Höhe bei den Landesbanken infolge der Subprime-Krise, jetzt ein 700 Mrd. US Dollar großer Rettungsfonds in den USA oder auch die 35 Mrd. € Bürgschaft zur Rettung der Hypo Real Estate (HRE) in Deutschland. Zum Vergleich: Der Haushalt des Landes Niedersachsen soll 2009 knapp 25 Mrd. € betragen. Bei allen Rettungsaktionen ist der Steuerzahler mit großen Summen und großem Risiko dabei. Jede/r von uns, ob Baby oder Greis, steht mit 400 € für die HRE gerade.
Die Frage, warum ausgerechnet der kleine Steuerzahler für die Verluste der Zocker im Nadelstreifen aufkommen soll, beantwortete der amerikanische Finanzminister mit einem vielsagenden: Wer denn sonst? Die Kunst mit Geld Geld zu verdienen, bei der die Finanzbänker glaubten (oder zumindest den Eindruck erweckten), das Perpetuum mobile entdeckt zu haben, ist kläglich vor die Wand gefahren. Gerade diejenigen, die sich immer wieder die staatliche und regelnde Einmischung in ihr freies Wirtschaften mit Nachdruck verbeten haben, jammern jetzt nach öffentlicher Hilfe und betteln um Verstaatlichung. Der Umfang der Geschäfte und die Systematik der sich selbst verschärfenden Krise in diesem Bereich enthält ein Erpressungspotential, das es für die Politik fast unmöglich macht, den Pleiten freien Lauf zu lassen.
Trotzdem müssen wir Lösungen finden, die die Verantwortlichen dieser Entwicklung nicht aus ihrer auch persönlichen Verantwortung entlassen. Es wäre ein Skandal, wenn es denen gelingt, anschließend ihre Schäfchen und ihre Abfindungsmillionen auch noch ins Trockene zu bringen.