Springe direkt zu: Contentbereich, Hauptnavigation, Suche
Sie sind hier:
Einen konsequenten Einsatz für die "unverzügliche Novellierung des Erbschaftsteuergesetzes" haben die Landtagsgrünen von der Landesregierung gefordert. Das Aufkommen stehe den Ländern zu und bringe jährlich über 300 Mio. Euro für die niedersächsische Landeskasse, sagte der finanzpolitische Sprecher
Hans-Jürgen Klein am Montag (heute) in Hannover. "Es ist unverantwortlich, dass die FDP und Teile der CDU in Niedersachsen versuchen, die Steuer durch die Hintertür abzuschaffen, indem sie eine rechtzeitige Neuregelung sabotieren." Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes darf die Erbschaftsteuer in der jetzigen Form nur noch bis zum Jahresende erhoben werden.
Der Grünen-Politiker forderte nicht nur den Erhalt der Abgabe, sondern auch eine deutliche Erhöhung des Gesamtaufkommens. "Es muss mehr Geld in das Bildungssystem investiert werden. Angesichts wachsender Vermögen ist es nur gerecht, wenn deren Erben stärker als bisher dazu beitragen", sagte Klein. Während das selbst genutzte Wohneigentum durch entsprechende Freibeträge auch weiterhin steuerfrei bleibt, sollen größere Vermögen durch einen progressiv gestalteten Steuertarif stärker herangezogen werden. Der einheitliche Tarif soll sich nur nach der Höhe der Erbschaft und nicht wie bisher auch noch nach dem Verwandtschaftsgrad richten. Auch beim Betriebsvermögen sollen kleine Firmen und fortgeführte Unternehmen geschont werden sowie einfache, standardisierte Bewertungsverfahren für eine Entbürokratisierung sorgen.
Die Grünen haben entsprechend einen Entschließungsantrag eingebracht, der die Landesregierung auffordert, die Novellierung des Erbschaftsteuergesetzes im Bundesrat zu unterstützen. Den
Entschließungsantrag finden Sie unter dem folgenden Link:
Antrag: Reform der Erbschaft- und Schenkungssteuer
Foto: YariK/aboutpixel.de